Stellungnahme zur geplanten Umwandlung

    Die geplante Umwandlung bestehender Übergangswohnheime in Übergangsapartments (ÜAp) sowie der Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen geht mit erheblichen Personalkürzungen und einer Umstellung auf verbundene bzw. ambulante Betreuungsstrukturen einher. Uns ist bewusst, dass der Bremer Senat unter erheblich eingeschränkten finanziellen Rahmenbedingungen agieren muss und wir stellen uns notwendigen Sparmaßnahmen grundsätzlich nicht entgegen. Gleichzeitig sehen wir jedoch die fachliche Verantwortung, auf die Grenzen dieser Einsparungen hinzuweisen, wenn sie die Qualität der Betreuung und die Einhaltung bestehender Standards gefährden. Aus fachlicher Sicht ist diese Konzeption nicht geeignet, geflüchtete Menschen bedarfsgerecht und inklusiv zu begleiten, Integration zu ermöglichen sowie den sozialen Frieden in den Einrichtungen und den umliegenden Quartieren dauerhaft zu sichern.

    Konkrete fachliche Folgen der geplanten Reduzierungen sind insbesondere:

    • Verlagerung von Problemlagen in kostenintensivere Regelsysteme (u. a. Jugendhilfe/ Jugendamt, Polizei, Rettungsdienste, Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Wohnungslosenhilfe, Justiz).
    • Die Grundlagen des Bremer Gewaltschutzkonzeptes für Flüchtlingsunterkünfte von 2016 können unter den vorgesehenen personellen und strukturellen Rahmenbedingungen nicht mehr eingehalten werden.
    • Unzureichende Begleitung und Betreuung vulnerabler Gruppen (Kinder, Frauen, LGBTQIA+, psychisch und physisch kranke bzw. traumatisierte Personen)
    • Einschränkung der Umsetzung von Kinderschutz- und Gewaltschutzkonzepten (§ 8a SGB VIII)
    • Potentielle Zunahme von unbearbeiteten Konflikten durch fehlende Präventionsarbeit innerhalb der Einrichtungen und im Quartier
    • Erschwerter und unzureichender Zugang zu medizinischer Versorgung
    • Spätere Erkennung psychischer Krisen und Erkrankungen mit Folgebelastungen für das Gesundheitssystem
    • Deutliche Reduzierung der Netzwerkarbeit im Stadtteil
    • Unzureichende Kommunikation und Zusammenarbeit mit Ortsämtern und Beiräten als zentrale Kooperationspartner
    • Weniger persönliche Präsenz vor Ort und Verlust fester Ansprechpersonen

    Weitere Kürzungen werden dazu führen, dass Unterkünfte lediglich organisatorisch verwaltet, jedoch kaum mehr fachlich begleitet werden können. Fachliche Fortbildungen müssten aufgrund von Personalknappheit weiter reduziert werden, was langfristig zu einer deutlichen Qualitätsminderung der Unterbringung führt.

    Zusätzlich steht die geplante Umwidmung im Widerspruch zur Senatsvorlage vom 11.04.2023 („Unterbringung Geflüchteter – Stand, Prognose und Bedarfe“). Darin wird ein inklusives Übergangswohnen mit wohnungsähnlichen Standards, ausreichenden Rückzugsräumen und langfristiger Nachnutzbarkeit beschrieben.

    Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die geplanten Einsparungen die Integration geflüchteter Menschen gefährden, präventive Strukturen schwächen und den sozialen Frieden in den Einrichtungen und Quartieren beeinträchtigen. Gleichzeitig führen sie zu einer Mehrbelastung anderer öffentlicher Systeme, ohne die angestrebten strukturellen Ziele eines qualitätsvollen Übergangswohnens zu erreichen.

    Die LAG macht mit dem vorliegenden Schreiben auf die zu erwartenden diversen Auswirkungen durch die geplante Förderrichtlinie aufmerksam.

    Bremen, den 3. März 2026

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