Die geplante Umwandlung bestehender Übergangswohnheime in Übergangsapartments (ÜAp) sowie der Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen geht mit erheblichen Personalkürzungen und einer Umstellung auf verbundene bzw. ambulante Betreuungsstrukturen einher. Uns ist bewusst, dass der Bremer Senat unter erheblich eingeschränkten finanziellen Rahmenbedingungen agieren muss und wir stellen uns notwendigen Sparmaßnahmen grundsätzlich nicht entgegen. Gleichzeitig sehen wir jedoch die fachliche Verantwortung, auf die Grenzen dieser Einsparungen hinzuweisen, wenn sie die Qualität der Betreuung und die Einhaltung bestehender Standards gefährden. Aus fachlicher Sicht ist diese Konzeption nicht geeignet, geflüchtete Menschen bedarfsgerecht und inklusiv zu begleiten, Integration zu ermöglichen sowie den sozialen Frieden in den Einrichtungen und den umliegenden Quartieren dauerhaft zu sichern.
Konkrete fachliche Folgen der geplanten Reduzierungen sind insbesondere:
Weitere Kürzungen werden dazu führen, dass Unterkünfte lediglich organisatorisch verwaltet, jedoch kaum mehr fachlich begleitet werden können. Fachliche Fortbildungen müssten aufgrund von Personalknappheit weiter reduziert werden, was langfristig zu einer deutlichen Qualitätsminderung der Unterbringung führt.
Zusätzlich steht die geplante Umwidmung im Widerspruch zur Senatsvorlage vom 11.04.2023 („Unterbringung Geflüchteter – Stand, Prognose und Bedarfe“). Darin wird ein inklusives Übergangswohnen mit wohnungsähnlichen Standards, ausreichenden Rückzugsräumen und langfristiger Nachnutzbarkeit beschrieben.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die geplanten Einsparungen die Integration geflüchteter Menschen gefährden, präventive Strukturen schwächen und den sozialen Frieden in den Einrichtungen und Quartieren beeinträchtigen. Gleichzeitig führen sie zu einer Mehrbelastung anderer öffentlicher Systeme, ohne die angestrebten strukturellen Ziele eines qualitätsvollen Übergangswohnens zu erreichen.
Die LAG macht mit dem vorliegenden Schreiben auf die zu erwartenden diversen Auswirkungen durch die geplante Förderrichtlinie aufmerksam.
Bremen, den 3. März 2026